Honorare & FAQ
Honorarkatalog 2026
Im Sinne der Transparenz für den Patienten finden Sie hier die Auflistung aller möglichen Kosten. Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Positionen haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat – wir beraten Sie gerne!
Honorare
| Leistung | Honorar |
|---|---|
| Erstordination Erwachsenepro Quartal bzw. Monat, je nach Aufwand und Krankenkasse | ab € 160,00 |
| Erstordination Kinder und Schüler:innen bis 18 Jahrepro Quartal bzw. Monat | ab € 97,00 |
| Jede weitere Ordination Erwachsenepro Quartal bzw. Monat, je nach Aufwand, Therapieform und Krankenkasse | ab € 95,00 |
| Jede weitere Ordination Kinder und Schüler:innen bis 18 Jahrepro Quartal bzw. Monat | ab € 62,00 |
- Kassenfähige Medikamente, die zur Infiltrationstherapie verwendet werden, werden auf Ihre e-card rezeptiert. Diese können Sie anschließend in Ihrer Apotheke abholen. Bitte bringen Sie die Medikamente beim nächsten Besuch mit oder geben Sie sie unkompliziert am Schalter ab.
- Für Medikamente, die nicht im Austria-Codex gelistet sind, sorgen wir direkt in der Ordination. Diese werden im Rahmen der Behandlung verrechnet.
- Materialkosten wie Kanülen, Tupfer und Nadeln sind bereits im Honorar enthalten.
- Die Begleichung der Honorarnote kann bar oder über unsere Bankomat-Kasse erfolgen.
Wie funktioniert die Kostenrückerstattung der Krankenkassen?
Wir bieten die direkte, schnelle Online-Übersendung der Honorarnoten an Ihre Krankenkasse mittels WAH-online-System an.
Achtung
Die Krankenkassen erstatten die Kosten eines Wahlarztes in der Höhe von 80 % jenes Betrages, den die Krankenkasse bei Inanspruchnahme eines entsprechenden Vertragspartners aufwenden hätte müssen, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Die Kostenerstattung wird auf das Konto der oder des Versicherten überwiesen.
Die Restkosten können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus.
Eine Refundierung der anteiligen Kosten ist nur bei der Verwendung folgender Medikamente möglich: Infiltrationen mit Lokalanästhetika, Kortison, eventuell Antirheumatika. Alternative Therapieformen wie die Infiltration mit autologer Zelltherapie, Homöopathika etc. sind nicht erstattungsfähig.
Rechtzeitige Absage vermeidet Ärger
Wenn ein Arzt- oder Heilmassagetermin abgesagt werden muss, sollte die Ärztin bzw. der Arzt rechtzeitig – wenn möglich einige Tage vorher – informiert werden (E-Mail/Telefon). Dadurch können andere Personen behandelt werden, die unter Umständen dringend auf einen Termin warten.
Wird ein vereinbarter Arzt- oder Heilmassagetermin nicht wahrgenommen und nicht abgesagt, kann ein Entgeltentgang für den reservierten Behandlungstermin entstehen. Die Rechtsgrundlage für Honorarforderungen bzw. Entgeltansprüche ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Wird eine Patientin bzw. ein Patient vorher ausdrücklich informiert, dass ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt werden kann, und festgelegt, bis wann eine Absage erfolgen muss, ist das Honorar zu bezahlen. (Auszug: gesundheit.gv.at (öffnet in neuem Tab))
Geben Sie spätestens 24 Stunden vor dem Termin die Stornierung bekannt. Dies kann per E-Mail an dr.moser@ortho-vital.at erfolgen bzw. zu den Ordinationsöffnungszeiten auch telefonisch.
Ordinationszeiten
Termine nur telefonisch zu den Ordinationszeiten
- Montag
- vormittags nur nach Vereinbarung, nachmittags 14:00 – 17:30 Uhr
- Dienstag
- 09:00 – 12:30 Uhr
- Mittwoch
- 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr
- Donnerstag
- 09:00 – 12:30 Uhr
- Freitag
- keine Ordination
Die Ordination erfolgt nur nach vorhergehender telefonischer Terminvereinbarung an den Ordinationstagen/-zeiten.
02256 211 02FAQ
Häufige Fragen zu Honorar & Kassen
Ihre Frage ist nicht dabei? Das Sekretariat berät Sie gerne zu den Ordinationszeiten.
02256 211 02Muss ich Rezepte, Überweisungen und Verordnungen vom Hausarzt umschreiben lassen?
Wahlarztzuweisungen werden von den Krankenkassen wie Kassenzuweisungen behandelt und müssen daher meistens nicht umgeschrieben werden. Wir sind in ELGA eingebunden und bieten das elektronische Rezept an. Dazu müssen Sie Ihre gültige e-card auf die GINO-Box legen.
Muss ich die Medikamente für die Infiltration extra bezahlen?
Das ist abhängig vom verwendeten Medikament. Sie erhalten diese Information beim Erstellen des Therapieplanes.
Ist die Bezahlung mittels Erlagschein nach Ende der Therapie möglich?
Nein, nach jeder Ordination wird die Honorarnote in bar oder per Bankomat beglichen.
Welche Kosten werden von der Krankenkasse anteilig erstattet?
Eine Refundierung der anteiligen Kosten ist nur bei der Verwendung folgender Medikamente möglich: Infiltrationen mit Lokalanästhetika, Kortison, eventuell Antirheumatika. Alternative Therapieformen wie die Infiltration mit autologer Zelltherapie, Homöopathika etc. sind nicht erstattungsfähig.
Bis wann muss ich einen Termin absagen?
Geben Sie spätestens 24 Stunden vor dem Termin die Stornierung bekannt. Dies kann per E-Mail erfolgen bzw. zu den Ordinationsöffnungszeiten auch telefonisch.
Ortho-Vital · Bewegung ist Leben
Termin vereinbaren
Termine werden ausschließlich telefonisch vergeben – an den Ordinationstagen zu den Ordinationszeiten. Ist die Leitung besetzt, rufen wir automatisch zurück, sofern Ihre Nummer mitgesendet wird.

